AVISO

AVISO (12/03/23):
Debido a la gran cantidad de juicios por jurados llevados a cabo en una decena de provincias de Argentina, la AAJJ dejará de publicar crónicas individuales por cada juicio y comenzará a publicar resúmenes mensuales

jueves, 25 de abril de 2024

ARGENTINIEN, Chaco: Das erste indigene Gericht der Welt verurteilt des Mordes Angeklagte aus dem Qom-Volk

 

Das indigene Gericht

In der argentinischen Provinz Chaco wurde erstmalig ein Geschworenengericht gebildet, dessen zwölf Angehörige allesamt den indigenen Völkern Qom und Wichi angehörten. Das Gericht befand zwei Männer des Qom-Volkes wegen Mordes für schuldig.

Die Angeklagten Jorge Ángel Díaz (Täter) und Matías Custodio Gabriel Aranda (Gehilfe) wurden durch das erste vollständig mit Indigene besetzte Geschworenengericht in Lateinamerika wegen des Todes des jungen Bruno Gabriel Quiroga bei einer Messerstecherei verurteilt. Dieser gehörte ebenfalls dem Qom-Volk an.

Quiroga wurde von Díaz in den frühen Morgenstunden des 11. Juni 2022 im Stadtteil Curishi Kleinstadt Juan José Castelli in der nordargentinischen Provinz Chaco tödlich verletzt. Die Tatwaffe war ein Gaucho-Messer, das Aranda dem Täter reichte. Mit diesem traf er die Oberschenkelvene des linken Beins des Opfers und verursachte ihm so die tödliche Wunde.

Da die Stichwunde am Bein war, versuchte die Verteidigung die Geschworenen davon zu überzeugen, dass der Täter keine Mordabsicht gehegt habe. Erfolglos: auch die Angehörigen seines eigenen Volkes urteilten, dass der Stich mit Tötungsabsicht ausgeführt worden war.



Der historische Prozess fand in der Stadt Juan José Castelli im Herzen des Nationalparks El Impenetrable“ statt, wo die indigenen Völker Qom, Wichi und Mocoví seit knapp zwölftausend Jahren leben.

Durch das 2015 erlassene und 2020 reformierte Geschworenengerichtsgesetz der Provinz Chaco sind bei der Zusammensetzung der Geschworenengerichte drei Voraussetzungen zu erfüllen, die auf der Welt einzigartig sind. 

Zuerst sind die Geschworenengerichte hälftig durch Männer und Frauen zu besetzen. Gehört der oder die Angeklagte einem indigenen Volk an, müssen außerdem sechs der zwölf Geschworenen ebenfalls Indigene sein, wie es vom 12. bis zum Ende des 19. Jahrhunderts im angelsächsischen common law (jury de medietate linguae) üblich war. Wenn sowohl Opfer als auch Angeklagte Indigene sind müssen außerdem - und hierbei handelt es sich um ein Novum weltweit - sämtliche zwölf Geschworenen ebenso Indigene sein. (sehen) (sehen) (indigenous jury)

Diese Konstellation ergab sich nun erstmals, wodurch diesem Gerichtsfall eine herausragende historische und politische Bedeutung zukommt: Das Opfer gehörte ebenso wie der Angeklagte dem Volk der Qom an. Es wurde das erste vollständig aus Indigenen bestehende Geschworenengericht der Welt gebildet. 

Dieses bestand aus jeweils vier Qom- sowie zwei Wichi-Frauen und Männern. Zwar erfolgt die Vorauswahl der Geschworenen bisher noch über die allgemeinen Wahlregister und damit waren zunächst auch Nicht-Indigene potenzielle Geschworene in diesem Fall. Die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung entschieden jedoch gleichermaßen, diese auszuschließen und damit die gesetzlich vorgesehene Zusammensetzung des Gerichts zu ermöglichen.



Elizabet González, Loxoi´che
(Anfürherin des Qom Volkes)

"Es sind historische Tage für unsere Volker"

Elizabet González, Anführerin (Loxoi´che) des Qom-Volkes und Bindeglied zwischen den indigenen Völkern und der Justiz, war Zeugin des gesamten Prozesses und erklärte, es seien „historische Tage für unsere Völker“. Sie bezeichnete die Erfahrung als „sehr beeindruckend“ und erklärte, es sei „bewegend, unter achtzig potenziellen Geschworenen zweiundzwanzig Angehörige der indigenen Völkern Qom und Wichi zu sehen“

González erklärte, dass auf Anordnung des Richters Raúl Rach „Übersetzer und Dolmetscher der Justiz für die indigenen Sprachen Qom und Wichi bei der Sitzung zur Auswahl der Geschworenen anwesend waren“, ebenso „in einigen Situationen, die insbesondere unsere Wichi-Brüder und -Schwestern betrafen, damit diese einige Fragen verstehen konnten, die in der Auswahlphase gestellt wurden“

In dieser wurden nicht den indigenen Völkern angehörende potenzielle Geschworene sowohl von der Staatsanwaltschaft als auch von der Verteidigung abgelehnt.

Die Qom-Anführerin hob die „historische Bedeutung der Gespräche, die ich mit diesen Geschworenen führen konnte und der Teilhabe daran” hervor und es sei dabei „das große Engagement und die große Verantwortung, die ihnen zukam“ betont worden.

Abschließend forderte sie den Bundesstaat Chaco auf,  „dem Artikel 4 des Gesetztes 2374-b Folge zu leisten, der die Verfassungsanfrage zur formellen Implementierung des indigenen Geschworenengerichts vorschreibt“.


Die Angeklagten und der Staatsanwalt

Der Richter in diesen Fall war Raúl Rach, der Staatsanwalt Carlos Fabricio Calvo und die Nebenklägerin Carolina Aquino. Die Angeklagten wurden von den Pflichtverteidigern Iván Lozina und Gustavo Kleisinger vertreten. Für die Durchführung des Verfahrens war das Justizbüro für Geschworenengerichte unter der Leitung von Dr. Alejandro Darío Pellizzari verantwortlich.


DAS URTEIL


Mehr Nachrichten hier:

- La Nación (1/05/24): "Un homicidio, dos acusados. Se hizo en la Argentina el primer juicio por jurados indígena del mundo" (ver)

- Perfil (1/05/24): "Cómo fue el primer juicio por jurado del mundo integrado solo por indígenas" (ver)

- Poder Judicial de Chaco (24/04/24): "Histórico: Jurado popular íntegramente indígena actuó en juicio contra imputados qom" (ver)